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11. März 2024

Das Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 28.01.2024 wurde mittels DAFV-Tool an alle Vereinsmitglieder verschickt.

Um es anzuschauen, geht bitte folgendermaßen vor:

  • Internetadresse "ausweis.dafv.de" eingeben

  • Mit Eurer Ausweis-ID und Eurem Passwort einloggen

  • Auf den Menüpunkt "Mitteilungen" klicken

  • Auf die Mitteilung "Protokoll Jahreshauptversammlung vom 28.01.2024" klicken

  • Auf die Datei "JHVS_2024.pdf" klicken

  • Auf "Datei öffnen" klicken

31. Januar 2024

1. Arbeitsdienst
Die Jahreshauptversammlung hat einstimmig bei drei Enthaltungen folgenden Beschluss gefasst:
Wer zu seinem Arbeitsdiensttermin nicht erscheint, ohne sich vorher abgemeldet zu haben, der hat 40,00 € zu zahlen.

2. Neuer digitaler Mitgliedsausweis
Alle Mitglieder erhalten Anfang 2024 einen neuen digitalen, kostenlosen Mitgliedsausweis im Format einer Kreditkarte. Er ist nur zusammen mit einem Lichtbildausweis gültig.
Im Übergangsjahr 2024 werden wir neben dem neuen Ausweis auch noch die Jahresbeitragseinklebemarke ausgeben.
Sichtbar auf der Rückseite des neuen Ausweises sind Vorname, Name, Geburtsdatum, Vereinsname und eine eindeutige Ausweis-ID.
Weitere Informationen können durch Einlesen des Ausweises per Smartphone abgerufen werden. Dies geschieht mit Hilfe der gleichen Technik (NFC) wie beim kontaktlosen Bezahlen. So wird z.B. angezeigt, ob das Vereinsmitglied seinen Jahresbeitrag oder die Gebühr für einen Erlaubnisschein bezahlt hat.
Es entfallen der Mitgliedsausweis aus Papier mit Passfoto und damit auch die Jahresbeitragsmarke sowie die Erlaubnisscheine aus Papier für den Fockbeker See und den Forellensee in Alt Duvenstedt. Das Fangbuch für den Forellensee wird zwar nicht mehr durch den Verein abgestempelt, muss aber weiterhin so wie bisher geführt werden.

3. NOK-Erlaubnisschein
Der Landesverband LAV hat uns gebeten, alle Nutzer von Erlaubnisscheinen für den NOK daran zu erinnern, die Fangmeldungen für das vergangene Jahr abzugeben und zwar unbedingt noch vor Nutzung des neuen Erlaubnisscheins für das laufende Jahr.
Die Abgabe kann online über „www.hejfish.com/fang“, persönlich beim LAV, durch Einsendung an den LAV, persönlich oder per E-Mail an unseren Kassenwart erfolgen.
Genaue Adressangaben findet ihr auf dem am NOK-Erlaubnisschein angehefteten Begleitschreiben.
Sollte die Abgabe der Fangmeldungen nicht klappen, wird unser Kassenwart in Zukunft keine Erlaubnisscheine mehr über unseren Verein bestellen können.

4. Fischereischein
Grundvoraussetzung für den Erwerb von Erlaubnisscheinen ist der Besitz eines gültigen Fischereischeins.
Wir werden das an unseren Pachtgewässern Fockbeker See und Forellensee Alt Duvenstedt bei Kontrollen überprüfen. Wird dort jemand beim Angeln ohne gültigen Fischereischein angetroffen, wird ihm der Erlaubnisschein entzogen.
Wenn jemand einen Erlaubnisschein für den NOK über unseren Verein bestellen möchte, muss er seinen Fischereischein abfotografieren und uns das Foto per E-Mail zuschicken. Anders geht es leider nicht, denn unser Verein wird dafür verantwortlich gemacht, wenn ein Vereinsmitglied ohne gültigen Fischereischein am NOK angelt.

5. Schonzeiten
Die Schonzeit für den Hecht beginnt am 15. Februar und endet am 15. April.

6. Erlaubnisscheinanhänge
Die Anhänge zu den Erlaubnisscheinen für den Fockbeker See und für den Forellensee in Alt Duvenstedt wurden teilweise geändert bzw. ergänzt. Sie stehen zum „downloaden“ bereit.

7. Landesverband
Der Landessportfischerverband LSFV hat sich in Landesangelverband LAV umbenannt.

8. Dorsche
Seit 1. Januar 2024 dürfen keine Dorsche mehr in der westlichen Ostsee gefangen werden.